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   BPatG, 22.05.2012 - 27 W (pat) 503/11   

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https://dejure.org/2012,17146
BPatG, 22.05.2012 - 27 W (pat) 503/11 (https://dejure.org/2012,17146)
BPatG, Entscheidung vom 22.05.2012 - 27 W (pat) 503/11 (https://dejure.org/2012,17146)
BPatG, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 27 W (pat) 503/11 (https://dejure.org/2012,17146)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - "Dschungel" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft der Wortmarke "Dschungel" mit der Nr. 30 2010 016 152.3 für die Klasse 41 (Betrieb einer Diskothek)

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - "Dschungel" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.01.2010 - I ZB 32/09

    hey!

    Auszug aus BPatG, 22.05.2012 - 27 W (pat) 503/11
    Kann einem Wortzeichen für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugerechnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihm die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH, GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-329/02

    BESTANDTEILE EINER MARKE, DIE ISOLIERT BETRACHTET KEINE UNTERSCHEIDUNGSKRAFT

    Auszug aus BPatG, 22.05.2012 - 27 W (pat) 503/11
    Die Unterscheidungskraft ist zum einen im Hinblick auf die angemeldeten Dienstleistungen und zum anderen im Hinblick auf die beteiligten Kreise zu beurteilen, wobei die Wahrnehmung der Marke durch einen normal informierten, angemessen aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher der fraglichen Dienstleistungen maßgeblich ist (vgl. EuGH GRUR 2004, 943 - SAT.2).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 115/08

    TOOOR!

    Auszug aus BPatG, 22.05.2012 - 27 W (pat) 503/11
    Das Markenwort "Dschungel" kann jedenfalls bei bestimmten Anbringungsformen als Herkunftshinweis verstanden werden (BGH GRUR 2010, 1100, Rn 30 - Tooor!).
  • BGH, 04.12.2008 - I ZB 48/08

    Willkommen im Leben

    Auszug aus BPatG, 22.05.2012 - 27 W (pat) 503/11
    Kann einem Wortzeichen für die fraglichen Waren oder Dienstleistungen kein im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugerechnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihm die Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH, GRUR 2009, 778 Rn. 11 - Willkommen im Leben; GRUR 2010, 640 Rn. 13 - hey!).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

    Auszug aus BPatG, 22.05.2012 - 27 W (pat) 503/11
    Eine derartige analysierende Betrachtungsweise im Rahmen der Beurteilung der Unterscheidungskraft eines Zeichens ist jedoch unzulässig, weil sich daraus keine in den Vordergrund drängende, für den Durchschnittsverbraucher ohne weiteres ersichtliche Beschreibung ergibt (vgl. BGH, GRUR 2001, 162, 163 - Rational Software Corporation).
  • BPatG, 07.08.2012 - 27 W (pat) 29/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "OKERPIRAT" -

    Dass Veranstaltungen ein bestimmtes Motto aufgreifen, führt weder zu einem Mangel an Unterscheidungskraft noch zu einem Freihaltungsbedürfnis, da sonst alle Wörter bzw. solche, die Dekorationselemente benennen, insoweit als beschreibend angesehen werden müssten (BPatG, Beschl. v. 22. Mai 2012 -27 W (pat) 503/11, BeckRS 2012, 15409 - Dschungel).
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